AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Der Kunde benötigt (Hilfs-)Personal, die exakte Anzahl der bestellten Personen wird oben näher aufgeführt; Studenten-Vermittlung International S.L. (Die Agentur) ist damit befaßt, dem Kunden diese Personen zu vermitteln.

2. Beauftragung der Agentur

Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung, bzw. Erteilung eines Internet-Auftragsformulares, beauftragt der Kunde/Auftraggeber hiermit die Agentur, ihm (Hilfs-)Personal in der bestellten Anzahl zu vermitteln. Die Agentur (Auftragnehmer) versucht gemäß den oben vorgenommenen Angaben und Anforderungen des Auftraggebers, (Hilfs-)Personal an ihn zu vermitteln.

3. Leistung der Agentur gegenüber dem Kunden

Die Agentur wird den Kontakt zwischen dem (Hilfs-)Personal und dem Kunden ermöglichen, d.h. der/die von der Agentur ausgewählte/n Person/en meldet/n sich direkt beim Kunden, um einen Vorstellungstermin zu vereinbaren. Die Agentur wird dem Kunden die Telefonnummer und wenn erwünscht die Anschrift der Person/en bekannt geben; eine Verpflichtung hierzu besteht nicht.

Die Agentur wird die Person der Hilfskraft, sowie die Personen, die Hilfskräfte bestellten, registrieren und diese Daten vertraulich behandeln. Dem Kunden ist bekannt, daß die Agentur Personal lediglich vermittelt und die vermittelten Personen weder Angestellte noch freie Mitarbeiter der Agentur sind. Aus diesem Grunde kommt eine Vereinbarung bezüglich der auszuführenden Tätigkeiten und der Bezahlung auch nur zwischen der vermittelten (Hilfs-)Kraft und dem Kunden, jedoch nicht mit der Agentur zustande.

4. Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber bietet an, dem vermittelten Personal, ein Honorar/Lohn in umseitig vereinbarter Höhe pro geleistete Arbeitßtunde (ggf. zuzüglich Mehrwertsteür) zu zahlen. Mit Annahme dieser Vereinbarung und Ausführung der oben näher beschriebenen Aufgaben durch das vermittelte Personal, verpflichtet er sich, dieses innerhalb von 10 Tagen nach Ausführung der bestellten Aufgaben an die vermittelten Personen zu zahlen. Bei erfolgreicher Vermittlung verpflichtet er sich eine Vermittlungsgebühr entsprechend der unten/rückseitig aufgeführten Tariftabelle an die oben genannte Agentur zu zahlen. Eine Vermittlungsgebühr wird jedoch erst mit einer erfolgreichen Vermittlungstätigkeit fällig. Eine Vermittlung ist erfolgreich, wenn es zu einem Arbeitsverhältnis, unabhängig von Art und Umfang, zwischen dem/den von der Agentur vermittelten Kandidaten und dem Auftraggeber kommt, sowie ein Probearbeitstag bestanden worden ist. Diese Beträge sind 7 Tage nach Rechnungßtellung fällig. Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen. Unsere Tarife für Vermittlung von Umzugshelfern und allgemeinem Studentischen Hilfspersonal sind für Privatkunden bei Zahlungsweise per Lastschrifteinzug zuschlagsfrei. Bei Auswahl der Zahlung per Überweisung berechnen wir einen Überweisungszuschlag von 6 Euro. Bei Buchung von Lehrkräften werden keine Zuschläge berechnet, egal ob Zahlung per Überweisung oder per Lastschrifteinzug ausgewählt wird. Hat sich der Kunde für die Zahlung des Rechnungsbetrages per Lastschrift von seinem Bankkonto entschieden, wird im Falle einer Rücklastschrift aus welchem Grund auch immer und/oder der Verweigerung der vom Kunden genannten Bank die aus dem Vertrag entstandene Forderung zu begleichen, eine Rücklastschriftgebühr in Höhe von EUR 16,- erhoben.

Benötigt der Kunde später weitere Personen oder werden die vermittelten Personen erneut vom Auftraggeber eingesetzt, fällt die Vermittlungsgebühr entsprechend der unten stehenden Tariftabelle erneut an.

 5.Vermittlungstarife:  

 

Vermittlungstarife für die Vermittlung von Lehrkräften (Unterrichtsvermittlung):

Vermittlungsgebühr für eine Lehrkraft: 90 EUR pro Schüler bei Einzelunterricht.

Vermittlungsgebühr für eine Lehrkraft: 65 EUR  pro Schüler bei Gruppenunterricht.

Wir gewähren generell eine 10-wöchige Kulanzzeit bei Vermittlung von Lehrkräften. Das bedeutet, daß Sie auf Grundlage des ursprünglichen Auftrages, d.h. für den gleichen Schüler & die gleichen Schulfächer/Sprache innerhalb dieses Zeitraumes kostenlos eine weitere Lehrkraft nachbestellen können, falls die zürst vermittelte ausfällt, oder sich heraußtellt, daß die "Chemie" zwischen Schüler & Lehrer nicht stimmt!
Rabatt bei Bestellung weiterer Lehrkräfte: Falls Sie, unabhängig von einem wie oben beschriebenen Kulanzfall, nach der Vermittlung der 1. Lehrkraft noch zusätzliche Lehrkräfte benötigen (z.B. für Ihre weiteren Kinder), räumen wir Ihnen einen Rabatt von rund 17 % auf die Vermittlungsgebühr der 1. Vermittlung ein, so daß Sie nur noch 75 EUR bei Einzelunterricht, bzw. 53 EUR bei Gruppenunterricht für die Vermittlung einer weiteren zusätzlichen Lehrkraft zahlen!

Vermittlungstarife für die Vermittlung von Hilfspersonal (allgemein):

Tarif SA: 1 Einsatztag (Einsatzzeit bis max. 2 Stunden) - pro Person 18,95 EUR
Tarif SB: 1 Einsatztag (Einsatzzeit > 2 bis max. 4 Stunden) - pro Person 29,95 EUR
Tarif SC: 1 Einsatztag (Einsatzzeit > 4 bis max. 6 Stunden) - pro Person 37,95 EUR
Tarif SD: 1 Einsatztag (Einsatzzeit mehr als 6 Stunden) - pro Person 42,95 EUR
Tarif SE: 2 Einsatztage pro Person 59,95 EUR
Tarif SF: 3 Einsatztage pro Person 69,95 EUR
Tarif SG: 4 Einsatztage pro Person 74,95 EUR
Tarif SH: 5 Einsatztage pro Person 84,95 EUR
Tarif SI: 6 Einsatztage pro Person 94,95 EUR
Tarif SJ: 7 Einsatztagen pro Person 99,95 EUR
Tarif SK: 8 Einsatztagen pro Person 109,95 EUR
Tarif SL: 9 Einsatztagen pro Person 119,95 EUR
Tarif SM: 10 - 14 Einsatztage pro Person 129,95 EUR
Tarif SN: 15 - 16 Einsatztage pro Person 139,95 EUR
Tarif SO: 17 - 18 Einsatztage pro Person 149,95 EUR
Tarif SP: 19 - 20 Einsatztage pro Person 159,95 EUR
Tarif SQ: mehr als 20 Einsatztage pro Person 169,95 EUR
 
Wenn das Einsatzdatum bereits am Tag der Auftragserteilung ist, dann berechnen wir einen Eilzuschlag von pauschal 10,00 EUR auf den jeweils anzuwendenden Tarif.

Oben stehende Preisliste gilt für die Buchung von bis zu 4 Personen. Bei der Buchung von 5-8 Personen gewähren wir 10 % Rabatt. Bei Buchung von 9 - 15 Personen gewähren wir 15 % Rabatt. Bei Buchung von mehr als 15 Personen Rabatt auf Anfrage.

(Die angegebenen Preise gelten nicht für die Vermittlung von Personal für Meße-, Promotion- & Veranstaltungseinsätze, für derartige Einsätze gilt unsere Preisliste für Meße- und Veranstaltungspersonal).

Umzugs-Vermittlungstarife:

Tarif SA: 1 Einsatztag (Einsatzzeit bis max. 2 Stunden) - pro Person 18,95 EUR
Tarif SB: 1 Einsatztag (Einsatzzeit > 2 bis max. 4 Stunden) - pro Person 29,95 EUR
Tarif SC: 1 Einsatztag (Einsatzzeit > 4 bis max. 6 Stunden) - pro Person 37,95 EUR
Tarif SD: 1 Einsatztag (Einsatzzeit mehr als 6 Stunden) - pro Person 42,95 EUR
Tarif UA: Umzugs-Spezial UA (Einsatzzeit beträgt mehr als 4 Std. an einem Einsatztag): Vermittlungsgebühr für 2 Helfer pauschal 69,95 EUR
  Für jeden weiteren Helfer den Sie für den gleichen oder auch anderen Einsatzort bestellen, berechnen wir eine Vermittlungsgebühr von pauschal 24,50 EUR
Tarif UB: Umzugs-Spezial UB (Einsatz von 2 Einsatztagen): Vermittlungsgebühr für 2 Helfer pauschal 97,50 EUR
  Für jeden weiteren Helfer den Sie für den gleichen oder anderen Einsatzort bestellen, berechnen wir eine Vermittlungsgebühr von pauschal 28,50 EUR
 
Die angegeben Preise gelten nicht für die Vermittlung von Messe-, Promotion- und Veranstaltungspersonal.

5a. Hinweis zur MwSt:

Die auf unserer Website publizierten Vermittlungsgebühren verstehen sich wie folgt:

Für Privatkunden inkl. MwSt. Für Firmenkunden zuzügl. MwSt., bzw. wenn Sie Ihren Firmensitz im einem Land der Europäischen Union (EU), außer Spanien, haben und über eine internationale Umsatzsteür-ID-Nummer (VAT) verfügen, erhalten Sie von Studenten-Vermittlung International S.L. Rechnungen ohne  Umsatzsteür. Eine nachträgliche Änderung einer Rechnung ist leider nicht möglich!

Für andere Unternehmer ist die Angabe der Umsatzsteür-ID-Nummer (VAT) oder der allgemeinen Steürnummer notwendig, falls wir Ihnen eine Gutschrift einräumen. Ohne die Angabe der Umsatzsteür-ID-Nummer (VAT) oder der allgemeinen Steürnummer ist das Erstellen einer Gutschrift, bzw. einer Rechnung ohne MwSt-Berechnung nach den steürrechtlichen Bestimmungen nicht möglich.

Privatkunden erhalten eine Rechnung inkl. 18 % MwSt. (= gültiger MwSt-Satz Spanien)

6. Auskunftsverpflichtung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur Auskunft zu erteilen, ob und wie oft er Personen gebucht hat, die ursprünglich von der oben stehenden Agentur vermittelt wurden.

7. Haftung

Die Agentur übernimmt keine Haftung:

für das Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnißes im Rahmen dieser Vereinbarung,

für eine etwaige mangelnde Arbeitsleistung oder Zuverläßigkeit des Vermittelten,

für leichte und mittlere Fahrläßigkeit, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit liegt.

Ansprüche wegen Schlechtleistung können nur gegenüber der/den vermittelten Person(en), nicht jedoch gegenüber der Agentur geltend gemacht werden, da eine Tätigkeits-Vereinbarung nur zwischen Kunde und der/den vermittelten Person(en) zustande kommt. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die vermittelte Person. Die Überprüfung der durch den/die Kandidaten gemachten Angaben obliegt dem Auftraggeber. Dies gilt auch für die Überprüfung des Vorliegens einer Arbeitserlaubnis bei Beschäftigung von ausländischen Personen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für ordnungsgemäße Anmeldung der vermittelten Personen, sowie für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Der Auftraggeber wird die Agentur nach den Bewerbungsgesprächen über den Stand der Bewerbungen informieren. Eine Aufhebung dieser Vereinbarung ist für beide Parteien jederzeit möglich. Etwaige Ansprüche der Agentur gegenüber dem Auftraggeber aus erfolgreicher Vermittlungstätigkeit werden hiervon jedoch nicht berührt. Weitere Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

Haftungsaußchluß besteht außerdem für die Folgen eines Nicht-Zustandekommens eines geplanten Termins. Im Übrigen ist die Haftung der Agentur auf grobe Fahrläßigkeit und Vorsatz begrenzt. Die Haftung für Fahrläßigkeit ist ausgeschloßen.

8. Folgeaufträge

Nimmt der Auftraggeber das vermittelte Personal mehrfach in Anspruch, d. h. werden mehrere Tätigkeitsvereinbarungen getroffen, so ist die oben genannte Vermittlungsgebühr für jeden einzelnen Vertragsabschluß fällig.

9. Rücktritt

Tritt der Auftraggeber nach Auftragserteilung von dieser zurück, so daß die Voraußetzungen für eine erfolgreiche Vermittlung unmöglich gemacht werden, wird in jedem Falle 50 % der für diesen Auftrag relevanten Vermittlungsgebühr fällig. Dies gilt nicht in den Fällen, bei denen es nicht möglich war geeignetes Personal zu vermitteln, wenn also der Grund für den Rücktritt von der Auftragserteilung nicht auf Seiten des Auftraggebers liegt.

10. Verschiedenes

Sollten ein oder mehrere Punkte nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, sind sich beide Parteien darüber einig, daß alle anderen Punkte die Gültigkeit behalten. In diesem Falle werden die Parteien eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die der unwirksamen inhaltlich und ihrem wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt. Andere Vereinbarungen als die hier vorliegenden wurden nicht getroffen, insbesondere gibt es keine mündlichen Nebenabreden.

Gerichtßtand: Palma de Mallorca, Spanien Ort/Datum Palma de Mallorca, 01.01.2008

 

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